Anlagenordnung, Geschäfts- und Spielbedingungen
1.Öffnungszeiten
Der Soccerpark Taunus-Hills ist in der Wintersaison in der Regel
täglich von 10.00 bis 24.00 Uhr und im Übrigen nach vorheriger Vereinbarung für den Spielbetrieb geöffnet.
2. Fussball
2.1 Allgemeines
Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Soccerpark (KMS GbR) zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Platznummern zu ändern, bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke selbst in Anspruch zu nehmen solange der Bucher mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.
2.2 Spieleinheit
Die Platzmiete berechnet sich pro Einheit 60 Minuten. Maßgebend für Spielanfang und Spielende ist die Uhr in der Soccerhalle. Nach der ersten gebuchten Stunde ist auch die Fortsetzung der Buchung im Halbstundenrhythmus möglich. Der Preis für jede weitere halbe Stunde beträgt den hälftigen Anteil der vollen Stunde. Wird über die gebuchte Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.
2.3 Einzelstunden
Buchungen von Einzelstunden erfolgen über den Namen. Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte ein(e) Kunde(in) die gebuchte Stunde nicht nutzen, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so erhält er/sie eine Rechnung über den Mietpreis. Gebuchte Stunden können generell nur über das Buchungsportal bis 48 Stunden vor Spielbeginn storniert, oder umgebucht werden. Eine telefonische Absage ist nicht möglich.
2.4 Abonnements
Abonnement-Buchungen werden nur durch Abschluss eines Abonnementen-Vertrages entgegengenommen. Sie sind damit rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Der Vertrag für ein Abonnement ist auf Anfrage im Center ersichtlich. Die Geschäftsbedingungen für Abonnements sind dem Vertrag zu entnehmen.
2.5 Preise
Es gelten die jeweils an der Rezeption ausliegenden Preise.
2.6 Beleuchtung
Die Beleuchtung für die Plätze ist im Preis enthalten.
2.7 Leihartikel
Schuhe, Torwarthandschuhe und Leibchen können gegen Pfand und Zahlung einer Gebühr geliehen werden. Bälle erhält der Kunde auf Wunsch ohne Gebühr auf Leihbasis.
3. Allgemeine Benutzungsvorschriften
Mit betreten der Außen- und Innenanlagen des Soccerpark Taunus-Hills durch Mieter, Mitspieler und Besucher werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Soccerpark (KMS GbR) wirksam.
Agb's Soccerpark Taunus-Hills- Stand: September 2023
- Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten haftet der Mieter der Platzbuchung in vollem Umfang. Darunter fallen z.B., jegliches Hängen und Klettern in den Netzsystemen
- Das Mitbringen von Tieren im Hallenbereich ist nicht gestattet.
- Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung der Soccerpark Geschäftsführung.
- Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Fundsachen sind unverzüglich am Empfang abzuliefern.
- Das Mitbringen von eigenen Getränken, außer Wasser in Plastikflaschen und der Verzehr von Speisen, jeglicher Art, ist untersagt. Reinigungskosten werden bei Zuwiderhandlung in Rechnung gestellt.
- Glas, Gläser und sonstige Behälter dürfen nicht mit in die Halle genommen werden. Eine Ausnahme stellen lediglich die über die Gastronomie zu beziehenden Plastikflaschen dar.
- Rauchen ist nur in dem ausgewiesenen Raucherraum der Gastronomie und außerhalb der geschlossenen Räumlichkeiten gestattet.
- Jeder Besucher und Mieter des Centers hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
- Das Betreten der Fußballfelder erfolgt auf eigene Gefahr.
- Schulklassen und sonstige Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Sportstätte.
4. Haftung
Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften für die von ihren Kinder bzw. Aufsichtspflichtigen verursachten Schäden, ohne dass es dazu des nachweisens eines Verschuldens bedarf - Das Betreten der Anlage und Plätze mit Schraubstollen ist untersagt. Für eventuelle Schäden durch Benutzung von Schraubstollen haftet der Träger dieser Schuhe.
5. Weitere Buchungen
Buchungen von Event-Paketen wie Ligen, Kindergeburtstagen, Firmenevents und Event-Paketen jeglicher Art unterliegen den Geschäftsbedingungen des jeweils zugrunde liegenden und vom Bucher unterschriebenen Vertrags oder Anmeldeformulars.
6. Hausrecht / Haftungsausschluss
Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen, externen Veranstaltern , dem Eigentümer des Geländes und des Centers, die Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern des Soccerpark Taunus-Hills bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen, gleich welcher Art, sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.
7. Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.
8. Fotos
Mit betreten des Soccerpark Taunus-Hills erklärt sich jeder Gast damit einverstanden, jederzeit fotografiert oder gefilmt werden zu können. Ebenso erklärt sich jeder Gast damit einverstanden, Fotografien seiner Person auf Soccerpark-Taunus-Hills.de oder in Soccerpark-Broschüren veröffentlicht zu sehen.
9. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien der Sitz der Gesellschaft als vereinbarter Gerichtsstand.
10. Datenschutz / Aufzeichnung von Filmdaten
Die Soccerpark-Kunden akzeptieren die Weitergabe der generierten Kundendaten, die durch Buchungen, Gewinnspiele und Anmeldungen für alle Produkte des Soccerpark entstehen, an die Sponsoren des Soccerpark. Der Soccerpark versichert, diese ausschließlich nur an Sponsoren weiterzuleiten. Die Aufzeichnung von Filmdaten in den Centern werden von Zeit zu Zeit gelöscht und dienen ausschließlich dem Schutz der Center vor Einbruch und dem Schutz der Kunden.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.
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12. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
13. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtsgültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.